HLV beschreibt Verfahren für EU-Datenschutzgrundverordnung

  25.04.2018    Berichte

Wenn am 25. Mai die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union in Kraft tritt, hat dies auch Auswirkungen auf die hessische Leichtathletik. In vier Wochen - so hat es die HLV-Vollversammlung am 14. April beschlossen - müssen beim Startrecht einige Regelungen unbedingt beachtet und umgesetzt werden. Über die Verfahrensbeschreibung zur Teilnahme an Leichtathletik-Sportfesten und Meisterschaften für die Altersklassen U14 und älter, die U12 und jünger sowie die Speicherung von Wettkampfdaten informiert HLV-Geschäftsführer Thomas Seybold.

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